Wer bis dahin beim Lesen des Global Pact for the Future nicht schon lange eingeschlafen oder im Floskelsee ertrunken ist, schreckt bei Maßnahme 57 (von 60) aus seinen Träumen auf. Das von der Bundesregierung im Ressort der grünen Außenministerin Annalena Baerbock koordinierte Werk ist auf der Netzseite des UN-Zukunftsgipfels in der Fassung der 3. Revision zu finden. Maßnahme 57 lautet (übersetzt): „Wir werden die internationale Reaktion auf komplexe globale Schocks verstärken. Wir erkennen die Notwendigkeit einer kohärenteren, kooperativen, koordinierten und multidimensionalen internationalen Reaktion auf komplexe globale Schocks und die zentrale Rolle der Vereinten Nationen in dieser Hinsicht an. Komplexe globale Schocks sind Ereignisse, die schwerwiegende Störungen und nachteilige Folgen für einen beträchtlichen Teil der Länder und der Weltbevölkerung mit sich bringen und Auswirkungen auf mehrere Sektoren haben, sodass eine multidimensionale, von mehreren Akteuren getragene und von der gesamten Regierung und Gesellschaft getragene Reaktion erforderlich ist. (…) Wir fordern den Generalsekretär auf: (a) den Mitgliedstaaten Protokolle für die Einberufung und den Betrieb von Notfallplattformen (emergency platforms) auf der Grundlage flexibler Ansätze zur Reaktion auf eine Reihe verschiedener komplexer globaler Schocks zur Prüfung vorzulegen, einschließlich Kriterien für die Auslösung und Beendigung von Notfallplattformen, wobei sicherzustellen ist, dass Notfallplattformen für einen begrenzten Zeitraum einberufen werden und keine ständige Institution oder Einrichtung darstellen.(…)“ Viel mehr erfährt man in dem Pakt nicht darüber, was ein „komplexer globaler Schock“ ist, und was passieren soll, wenn der Generalsekretär den Notstand ausgerufen hat. Der Verdacht drängt sich auf, dass das Geplante Menschen verstören und Widerstand hervorrufen könnte. Und der Text des Pakts läuft ja Gefahr, von einigen Menschen tatsächlich gelesen zu werden, von manchen vielleicht sogar bis zum Ende. Näheres in einem Policy Brief von 2023. In einem Kurzbericht für Fachleute, dem Our Common Agenda Policy Brief 2 von März 2023, hat der UN-Generalsekretär genauer ausgeführt, welche Notstandsrechte er gerne hätte. Das ist auch in Zusammenhang mit dem geplanten WHO-Pandemieabkommen von Bedeutung, das der UN-Organisation WHO ausufernde Machtbefugnisse geben soll. Dossier zum Digitalzwang
Annalena Baerbock koordiniert Statuten: internationale Reaktion auf komplexe globale Schocks
UN-Zukunftsgipfel: in der versteckten Fassung der 3. Revision für UN-Generalsekretär zu finden