Der AI Act der EU sieht eine “Verpflichtung zu KI-Kompetenz” bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz vor. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen. Was sich für den Laien als gute Vorsichtsmassnahme darstellt, birgt enorme Risiken für Transparenz und groteske Machtverhältnisse durch solche Strategien. Die Regelungswut der EU hat Ausmasse angenommen, die in jedem Schurkenstaat als Gefahr gebrandmarkt würde… Künstliche Intelligenz (KI) bietet viel Potenzial, aber große Gefahren – darüber sind sich die meisten politischen Entscheidungsträger einig, weshalb man sich in der Europäpischen Union auch auf ein entsprechendes Regelwerk geeinigt hat: den AI Act. Dieser ist seit 2. 8. 2024 in Kraft, seine diversen Anforderungen werden schrittweise implementiert. EU-Rat winkt AIAct mit Überwachungstechnologien durch. Der nächste Meilenstein wird am 2. 2. 2025 gesetzt. Ab dann sind KI-Systeme mit unannehmbaren Risiken verboten, außerdem besteht eine “Verpflichtung für KI Kompetenz”. Die Verpflichtung zu KI-Kompetenz ist in Artikel 4 des AI Act geregelt. Demnach müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen – also auch Unternehmen, deren Mitarbeitende KI-Tools nutzen – Maßnahmen ergreifen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen, “über ausreichende KI-Kompetenz verfügen”. Laut BKA gilt diese Verpflichtung unabhängig von der Größe der Organisation und der Risikoklassifizierung des KI-Systems. Künstliche Intelligenz + gesellschaftlicher Umbau. Laut Informationen der Wirtschaftskammer richtet sich die Höhe der Strafe nach der Schwere des Verstoßes gegen den AI Act. Die Strafen beginnen bei 7,5 Millionen Euro oder 1,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens und können bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Gewinns erreichen. Anna Schneider
AI Act der EU mit “Verpflichtung zu KI-Kompetenz” bei Strafandrohung
KI Nutzung ist beruflich nur erlaubt, wenn man kompetent genug ist