Dass die Meinungsfreiheit nicht bei den Grundrechten erwähnt ist, die durch das geplante Zustimmungsgesetz zu den neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beeinträchtigt werden, hat einen Grund: Es wäre die EU, nicht die Bundesregierung, die im Fall einer „pandemischen Notlage“ die Meinungsfreiheit im Internet außer Kraft setzen könnte und würde. Wie berichtet, heißt es im Entwurf für ein Zustimmungsgesetz zur Reform der IGV, dass durch dieses Gesetz „die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt“ werden. Nicht erwähnt ist die Meinungsfreiheit. Das hat einen guten Grund. Es liegt mutmaßlich daran, dass sich nötigenfalls die EU und nicht die Bundesregierung um die Beseitigung der Meinungsfreiheit kümmern würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen. Die neuen Gesundheitsvorschriften ermächtigen den Generalsekretär der Weltgesundheitsorganisation (WHO), mehr oder weniger willkürlich eine pandemische Notlage auszurufen. Dazu genügt zum Beispiel, dass in seiner Einschätzung eine Überlastung der Gesundheitssysteme zu befürchten ist. Zu solchen Überlastungen kommt es bei fast jeder größeren Grippewelle. Bedrohlich für die Meinungsfreiheit ist dieser Raum für Willkür für eine einzige Person in Verbindung mit Artikel 36 des Digital Services Act (DSA) der EU. Als Krise zählt nach DSA „eine schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder in wesentlichen Teilen der Union“. Wenn die WHO eine pandemische Notlage ausruft, wird die EU-Kommission mit Sicherheit eine Gesundheitskrise feststellen. Bisher wurde eine Einschränkung von Bürgerrechten durch die Änderung der IGV von Bundesregierung und sogenannten Faktencheckern stets ins Reich der Verschwörungstheorien verwiesen und die Unverbindlichkeit der IGV betont. Als Maßnahmen, die die Plattformen dann möglicherweise ergreifen müssen, um die Kommission zufriedenzustellen, sind unter anderem beispielhaft genannt: Zusammenarbeit mit „vertrauenswürdigen Hinweisgebern“.
Bei Ausruf pandemische Notlage endet nicht nur die Meinungsfreiheit
Regierung gibt Einschränkung von Grundrechten durch die Internationalen Gesundheitsvorschriften zu