Anwalt für Kritiker Joachim Nikolaus Steinhöfel: Die digitale Bevormundung. Finanzbuch-Verlag. Steinhöfel hat Verfahren gegen Facebook und Youtube gewonnen. Sein Kernthema ist die Meinungsfreiheit im Internet. Im Gespräch erhebt er schwere Vorwürfe gegen Deutschlands Regierung und die Rechercheplattform Correctiv. Meinungsfreiheit ist sein Kernthema: “Ich wurde wütend über die Anmassungen, wie sie sich ab dem Jahr 2015, zeitlich parallel zur Flüchtlingskrise, in den sozialen Netzwerken abgespielt haben, also dass eindeutig zulässige Meinungsäusserungen massenhaft gelöscht wurden. Ich habe dann darüber nachgedacht, wie man dem Einhalt gebieten kann, auch, weil es in Juristenkreisen stets hiess, es gebe da keine Handhabe. Es hiess immer, Facebook und die anderen Plattformen hätten Hausrecht. Aber das ist dummes Zeug. Es war möglich, erfolgreich gegen die Plattformbetreiber vorzugehen, wenn sie die Meinungsfreiheit missachten und willkürlich löschen. Einer musste es nur tun.” Seit der Corona-Pandemie steht in den Geschäftsbedingungen von Youtube, verkürzt ausgedrückt, dass man sich zu Covid-19 nur so äussern darf, dass die Positionen nicht von denen der WHO oder des Paul-Ehrlich-Instituts abweichen. Der Staat hat also das letzte Wort darüber, was man hier sagen darf und was nicht. Das führt die Meinungsfreiheit ad absurdum. Um die Meinungsfreiheit in Deutschland steht es so schlecht wie schon lange nicht mehr», haben er in der NZZ im Jahr 2018 gesagt. Wie hat sich die Situation seitdem verändert? “Sie hat sich deutlich verschlechtert, weil neben die Bevormundung durch die sozialen Netzwerke der gesellschaftliche und soziale Druck getreten ist, der freie, unbefangene Äusserungen mit häufig schwerwiegenden Konsequenzen ahndet. Besonders der deutsche Staat geht noch autoritärer gegen Kritiker vor als früher. Er schüttet zum Beispiel staatsaffine NGO mit Geld zu, die letztlich nichts anderes tun, als Meinungen, die nicht staatsaffin sind, zu delegitimieren oder in irgendeiner Weise unter Druck zu setzen. Dazu kommt der unvorstellbare Vorgang, dass die Bundesregierung gegen einen einzelnen Journalisten wegen eines Postings bei X vorgeht und ihm seine Meinung gerichtlich untersagen lassen wollte. Erst kürzlich haben wir wieder ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gewonnen. Correctiv macht sogenannte Faktenchecks und arbeitet dabei teilweise mit Facebook zusammen. Diese Faktenchecks sind aber oft rechtswidrig. Es werden keine Fakten, sondern Meinungen gecheckt. Meinungen können aber nicht falsch sein. Der Jura-Professor Alexander Peukert hat zu Recht gesagt, dass wir uns darüber Klarheit verschaffen müssen, wer in einer freiheitlichen Gesellschaft entscheidet, was wahr und was unwahr ist. Ich möchte nicht, dass das Correctiv ist. Quelle NZZ