Der Vorstoß der EU-Regierungen, die Chatkontrolle 1.0 (Verordnung (EU) 2021/1232) zum Dauerzustand zu machen, ist rechtlich und ethisch fahrlässig. Der Evaluierungsbericht der Kommission von 2025 liest sich wie eine Bankrotterklärung: Das Sammeln statistischer Daten hat nicht funktioniert, ein Zusammenhang zwischen Massenüberwachung und Verurteilungen lässt sich nicht belegen, und die Fehlerquoten der Technik sind alarmierend hoch. Eine Ausnahmeregelung, die Grundrechte massiv beschneidet, auf Basis eines Berichts zu entfristen, der die Datenlage selbst als „unzureichend“ bezeichnet, widerspricht allen Prinzipien solider Gesetzgebung. Die Kritik im Detail. Die EU-Kommission wollte auch das Scannen von bislang nicht bekannten Inhalten erzwingen, etwa durch KI-gestützte Analyse, um unbekannte Bilder oder Texte als verdächtig einzustufen. Dieser Gesetzentwurf stieß auf Widerstand, insbesondere vom Europäischen Parlament. Letztlich verlangten die Europaabgeordneten, dass die Chatkontrolle nur bei konkretem Verdacht und mit einem Richterbeschluss angewendet werden dürfe. Die Altersverifikation sollte dabei freiwillig bleiben, um die Anonymität der Kommunikation zu wahren und zu verhindern, dass Jugendliche pauschal ausgeschlossen werden. Dieses Gesetz wird nach meiner Einschätzung nicht dazu beitragen, den Missbrauch zu bekämpfen. In den meisten Fällen wird Missbrauch durch Hinweise aus dem Umfeld der Opfer aufgedeckt – nicht durch das Scannen von Nachrichten. Die meisten Missbrauchsfälle werden von Personen begangen, die das Opfer kennen, wie etwa Familienangehörige oder Freunde. Die Vorstellung, dass das Scannen von Nachrichten zu einer signifikanten Reduzierung von Missbrauch führt, ist also durch nichts zu belegen. Zudem hat das Scannen von Nachrichten keinen messbaren Einfluss auf die Zirkulation von Missbrauchsmaterial. Tech-Unternehmen, die diese Art der Kontrolle bereits anwenden, berichten jedes Jahr von einem Anstieg der gemeldeten Inhalte. Das Scannen von Nachrichten und Bildern führt also nicht dazu, dass weniger Missbrauchsmaterial im Umlauf ist. Es verhindert vor allem nicht die Entstehung neuen Materials, und das ist das eigentliche Problem, das man angehen müsste. Bei Ausruf pandemische Notlage endet nicht nur die Meinungsfreiheit. Psychologisch betrachtet schadet jede Form von Unfreiheit und Überwachung dem Bewusstsein und menschliche soziale Beziehungen einer ganzen Gesellschaft und führt letztlich zu Trauma und mentale Störungen. COP30 beschliesst nicht Klima- sondern Gesundheits-Massnahmen >Wie bereits zuvor durch die Massnahmen in der Pandemie-Zeit, ruhen diese momentan zwar, aber wurden zwischenzeitlich sogar erweitert, in Erwartung weiterer Krisenfälle (Eine hilflose, müde und traumatisierte Bevölkerung). Berliner Zeitung
Massenüberwachung: Jede Form von Freiheits-Einschränkung ist schädlich
Das geplante EU-Gesetz zur Chatkontrolle öffnet die Tür zur Massenüberwachung



