Die RKI-Protokolle – Die Protokolle des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigen, dass die Regierung, anders als behauptet, in der Corona-Zeit nicht konsequent der Wissenschaft folgte. In vielen Fällen war das Gegenteil der Fall: Die Politik formulierte Vorgaben, das RKI lieferte die gewünschte Rechtfertigung – entgegen dem Rat der eigenen Fachleute. Die mehrere tausend Seiten langen internen Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs, die der Autor dieses Textes als Mitherausgeber des Magazins Multipolar freigeklagt hat, zeichnen allerdings ein anderes Bild. Hinter den Kulissen, so wird jetzt klar, haben die Wissenschaftler des RKI immer wieder Zweifel und Warnungen gegenüber der Regierungslinie geäußert, die aber von der Behördenleitung nie öffentlich gemacht wurden – offenbar, um die Regierung nicht zu kompromittieren. Der aus der Luft gegriffene Inzidenzwert als Schwelle für Grundrechtsbeschränkungen wurde in diversen Gerichtsverfahren zur Legitimität der Maßnahmen zum Argument. Ein solcher Wert sei gerechtfertigt, wenn er denn wissenschaftlich begründet werden könne, so die Richter – die eine solche Wissenschaftlichkeit den Aussagen des RKI blind attestierten. Ein schwerer Fehler der Justiz, die es in der Corona-Zeit vermied, RKI-Aussagen etwa mithilfe externer Gutachter zu überprüfen. Die „Welt“ kommentierte nach Veröffentlichung der Protokolle: „Der Schwellenwert von 50 war die Kombination der Daumenpeilung von Politikern, ungenannten Beratern und einem politischen Tauziehen zwischen den Staatskanzleien. Eine wissenschaftliche Begründung gab es nicht.“ FFP2-Maskenpflicht „nicht evidenzbasiert“ Bis zuletzt geschwärzt in den Protokollen war die im RKI vertretene Einschätzung, wonach die FFP2-Maske wegen des „erheblichen Atemwegwiderstandes“ insbesondere „Pflegeheimbewohnern nicht zuzumuten“ sei. Auch 3G und 2G „fachlich nicht begründbar“ Neue Osnabrücker Zeitung
Über Wissenschaft, Wahrheit und Widersprüche
Auswertung der Krisenstabs-Dokumente