Die Prüfung des Antrags für Zulassung der Hausgrille als Nahrungsmittel-Zusatz erfolgte auf der Grundlage wissenschaftlicher Studien, welche Cricket One Co. Ldt der EU-Kommission zur Verfügung gestellt habe. Darin würden neben dem Herstellungsprozess Ergebnisse verschiedener Untersuchungen erläutert, etwa zu einer möglichen Kontamination, mikrobiologischen Parametern und zur Proteinverdaulichkeit. Diese seien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und für ausreichend befunden worden. Einsehen lassen sich diese Studien jedoch nicht. Zeitgleich zu ihrem Antrag auf die Zulassung des Extrakts aus Hausgrillen reichte die Firma einen Antrag auf den „Schutz“ ihrer eigentumsrechtlich geschützten Studien und Daten ein. Somit kann weder der genaue Herstellungsprozess noch die weitere Grundlage für die Entscheidung der EU-Kommission im Detail nachvollzogen werden. Zugleich wurde daraus resultierend festgelegt, dass für eine Dauer von fünf Jahren ausschließlich das Unternehmen Cricket One Co. Ldt das Hausgrillen-Pulver in Verkehr bringen dürfe, es sei denn ein anderes Unternehmen würde einen separaten Antrag stellen, der auf eigene wissenschaftliche Daten gestützt sei. Dr. Max Otto Bruker formulierte einmal: „Es ist ein tragisches Kapitel menschlicher Geschichte, dass der Mensch sich so weit hat beeinflussen lassen, dass er der Nahrung umso mehr traut, je unnatürlicher und künstlicher sie ist“. Quelle >Gesundheitsberater
Acheta Domesticus – Hausgrille als Nahrungsmittel zugelassen
Hausgrillen in vegetarischen oder veganen Nahrungsmitteln?