Mit einer Verordnung wird bezweckt, Maßnahmen gegen Akteure ergreifen zu können, „die an ausländischer Informationsmanipulation und Einmischung beteiligt sind, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Union erforderlich ist.“ Betont wird hierbei, dass die Sanktionierung „unter uneingeschränkter Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ erfolgen soll und sich konkret auf die „Bekämpfung der staatlich kontrollierten Informationsmanipulation und Einflussnahme Russlands, einschließlich Desinformation“ bezieht. Solche Einflussmöglichkeiten, inklusive der Beeinflussung von Information, nutze Russland zur „Schädigung, Verwirrung, Einschüchterung, Schwächung und Spaltung der Mitgliedstaaten und ihrer Nachbarländer“. Im Klartext heißt dies, dass Sanktionen aufgrund der Verbreitung von Informationen verhängt werden können, welche als Einflussnahme Russlands gewertet wird, selbst wenn diese Informationen und ihre Verbreitung vollständig legal sind. Darunter können auch Inhalte fallen, die thematisch unabhängig von Russland und dem Krieg in der Ukraine sind. Die Begründung für die Legalisierung der Abwehr legaler Informationen und Tätigkeiten findet sich in einem Konzeptpapier, auf das der EU Rat explizit in der Verordnung verweist. In dem 2020 von der EU Kommission und vom Europäischen Kompetenzzentrum verantworteten Papier „Die Landschaft hybrider Bedrohungen: ein konzeptionelles Modell“ wird ausgeführt, dass hybride Kriegsführung gegen demokratische Staaten gezielt die wunden Punkte der Demokratie adressiere, indem es legale Handlungen als Waffe zur Beschädigung dieser Länder einsetze. Ihre schädliche Wirkung entfalten solche legalen Handlungen in der Kombination und durch ihre Einbettung in eine konkrete Situation. Als Instrument für die Arbeit in dieser Grauzone werden „Misinformation“ und „Desinformation“ oder „Manipulation von Information“ herangezogen, die ihrerseits keine exakte Definition erfahren. EU-Kommission setzt proeuropäisches Medium auf „Feindesliste“. Der Mangel an Präzision dieser Begriffe ist Teil der Strategie, um legale sowie auch wahre Informationen aus dem Verkehr ziehen zu können, wenn sie politisch als schädlich bzw. als Einflussnahme durch den Feind betrachtet werden. Siehe auch: Das Zensurnetzwerk. Es gibt 30 halbstaatliche Organisationen, darüber Bundeskriminialamt, Ministerien, Inlandsgeheimdienst, und dann noch die EU: Der perfektionierte Überwachsungsapparat rückt plötzlich ins Rampenlicht. Doch Politik arbeitet eng mit NGO´s und Wirtschaft zusammen. Beispiel – Wer steckt hinter HateAid? Die Alfred Landecker Stiftung = Die Milliardärs Fam. Reiman. Auswirkungen auf die Gesellschaft
EU-Sanktion aufgrund von unerwünschter Information, selbst wenn sie legal und wahr ist
Kampf gegen Propaganda oder Windmühlen?



