Testbiotech veröffentlicht ein Rechtsgutachten, das sich mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Förderung der unabhängigen Risikoforschung im Bereich der Gentechnologie befasst. Wichtige Eckpunkte des Rechtsgutachtens sind: (1) Der Staat ist dazu verpflichtet, eine systematische und vorsorgeorientierte Forschung zu etablieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe wäre die Erhebung einer sogenannten nicht-steuerlichen Sonderabgabe gerechtfertigt, die die Industrie in die Pflicht nimmt. (3) Bei der Vergabe der Mittel eines entsprechenden Fonds kann ein Beirat, dem beispielsweise Verbraucher- und Umweltschutzverbände angehören, beteiligt werden. Wie das Gutachten zeigt, ist die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit der Risikoforschung im Bereich der Gentechnik derzeit kaum erreichbar, da viele Wissenschaftler und Experten u.a. über Drittmittelforschung mit der Biotech-Industrie verbunden sind. Auch staatliche Forschungsprogramme haben in der Regel ein vorwiegendes Interesse an Technologieentwicklung und Förderung von Innovation. Im Ergebnis ist die Balance zwischen den Vermarktungsinteressen der Industrie und den Zielen eines vorbeugenden Schutzes von Mensch und Natur erheblich gestört. Anlass für die Veröffentlichung des Gutachtens ist die Diskussion rund um die „Fachstelle Gentechnik und Umwelt“. Diese soll dazu helfen, einige Lücken im Bereich der vorsorgeorientierten Risikoforschung zu schließen. Dafür werden vorhandene Publikationen und die aktuelle Entwicklung konsequent unter der Perspektive des Vorsorgeprinzips und dem Schutz von Mensch und Umwelt bewertet. Das Forschungsprojekt ist auch im Hinblick auf Partizipation der Zivilgesellschaft ein wichtiges Pilotprojekt.„Die Einmischung der Zivilgesellschaft stößt nicht überall auf Zustimmung. Derzeit sehen wir in den sozialen Netzwerken und sogar manchen Medien den Versuch, Testbiotech deswegen zu diffamieren. Man versucht, uns mit der Gentechnik-Lobby auf eine Stufe zu stellen“, sagt Christoph Then für Testbiotech. Mehr…
