EU-Regeln für genetisch verändertes Gemüse und Obst ab 2028

Eine neue europäische Verordnung bestimmt, dass genetisch verändertes Gemüse und Obst ab 2028 ohne Kennzeichnung als genetisch veränderter Organismus (#GVO) auf den Markt gebracht werden darf. Es handelt sich um die Verordnung (EU) 2026/1388 vom 17. Juni 2026 über Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT, z. B. CRISPR/Cas und ähnliche gezielte Methoden) gewonnen werden. Sie wurde im Amtsblatt veröffentlicht, ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten und wird ab dem 17. Juli 2028 angewendet.

Es gibt zwei Kategorien: NGT-1-Pflanzen (die Mehrheit der Fälle, geschätzt ca. 94 %):
Begrenzte Veränderungen, die auch natürlich oder durch klassische Züchtung entstehen könnten.
→ Keine GVO-Kennzeichnungspflicht mehr auf dem Endprodukt (Obst, Gemüse, Lebensmittel im Supermarkt).
→ Saatgut und Vermehrungsmaterial müssen als „NGT-1“ gekennzeichnet werden.
→ Öffentliche Datenbank und Eintrag in Sortenkatalogen.
→ Vereinfachtes Prüfverfahren (keine volle GVO-Risikobewertung wie bisher).
→ Nicht in der Bio-Produktion erlaubt.
→ Pflanzen mit Herbizidtoleranz oder bekannten insektiziden Eigenschaften sind von NGT-1 ausgeschlossen.
www.eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF

NGT-2-Pflanzen: Komplexere Veränderungen → bleiben unter den alten, strengen GVO-Regeln (Zulassung, Risikoprüfung, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit). Ab 2028 dürfen bestimmte gentechnisch veränderte (genauer: mit neuen genomischen Techniken erzeugte) Obst- und Gemüsesorten ohne Kennzeichnung als GVO in den Handel kommen. Der Verbraucher sieht es am Endprodukt dann nicht mehr. Aktueller Stand und mögliche Einschränkungen. Die Verordnung ist verbindliches EU-Recht und gilt direkt in allen Mitgliedstaaten. Es gibt bereits Klagen dagegen (u. a. eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vom September 2026 von einer Koalition aus Landwirtschafts- und Umweltverbänden), die Transparenz, Risikoprüfung und Koexistenz bemängeln. Ob und wieweit diese erfolgreich sind, ist offen – bis zu einer möglichen Aufhebung oder Änderung bleibt die Regelung gültig. https://www.gmwatch.org/en/latest-news

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Nachhaltigkeit + die Entdeckung Trojanischer Pferde…

Populäre Projektionen dessen, wie eine Bewusstseinsveränderung aussehen wird, sind in den meisten Fällen nur eine Neugestaltung der “alten Denkschablonen “. Eine größere, bessere Box, in der das Paradigma aufgewertet wird, das die Bedingungen verbessert, unter denen wir unsere Sucht auf eine “grüne” Art und Weise genießen können.

So wichtig wie das ökologische Bewusstsein ist, es ist nicht genug. Das neue Paradigma kann nicht aus der intellektuellen Abstraktion einer dualistischen Interpretation einer “besseren Welt” verwirklicht werden, die auf der Infrastruktur der existierenden Varianten-Matrix aufbaut, die dieses Paradigma erzeugt.

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