Die EZB entwickelt derzeit einen „digitalen Euro“. Wie der digitale Euro grob gestaltet werden soll, hat die EZB im Bericht „Report on a digital euro“ im Oktober 2020 skizziert. Danach wird es sich im Kern um bei der EZB geführte Guthabenkonten für alle Bürger handeln, auf die man direkt oder – wahrscheinlicher – indirekt über Geschäftsbanken Zugriff bekommen wird, um mit den Guthaben zu bezahlen oder Geld auf diesen Konten zu empfangen. Für die Bürger ist Bargeld vor allem deshalb wichtig, weil es praktisch die einzige verbliebene Möglichkeit ist, beim Zahlungsverkehr seine Privatsphäre zu wahren. Deshalb ist eine wichtige Frage, ob der als Ersatz für das Bargeld konzipierte digitale Euro ebenso wie Bargeld anonymes Bezahlen ermöglichen soll. In ihrem Fortschrittsbericht lässt die EZB durchblicken, wie viel, oder besser wie wenig, Privatheit sie sich für den digitalen Euro vorstellen kann: „Die Rechtsvorschriften lassen keine Anonymität im elektronischen Zahlungsverkehr zu, und der digitale Euro muss grundsätzlich mit diesen Vorschriften in Einklang stehen. Geld und Mehr
EZB + EU-Kommission schaffen finanzielle Privatsphäre ab
Auch Recht auf anonymes Bezahlen von Kleinbeträgen im Internet soll wegfallen