Neue EU Lebensmittel Verordnung. Der Mensch konsumiert zu viel Fleisch und befeuert damit die vermeintliche Klima-Apokalypse. Es geht daher um die Suche nach alternativen Proteinquellen. Und was eignet sich da besser als Insekten? Die aktuelle Novelle der EU-Lebensmittelverordnung geht im Fall der Hausgrille auf einen Antrag der Cricket One Co. Ltd. zurück, einem in Vietnam ansässigen Unternehmen. Darin heißt es: „Der Antrag betraf die Verwendung von teilweise entfettetem Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille). Nach dem Willen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist hierzu ein Prozess vorgesehen, der „eine 24-stündige Fastenzeit für die Insekten umfasst, bevor sie eingefroren, gewaschen, thermisch verarbeitet, entölt und schließlich in getrocknetes Pulver umgewandelt werden.“ Gerade vor dem Hintergrund, dass „Insektenmehl“ künftig vor allem in Back- und Getreideerzeugnissen verarbeitet werden darf, müssten eigentlich auch in Deutschland alle Alarmglocken schrillen. Quelle
Insekten Novelle der EU Lebensmittel Verordnung
Insektenmehl künftig vor allem in Back- und Getreideerzeugnissen