Nur mit gerichtlicher Hilfe schaffte @paul_schreyer es in jahrelanger, zäher Arbeit, die RKI-Protokolle zu erhalten, die das perfide Doppelspiel offenlegten. Schwarzrot macht den Sack jetzt zu: Medien dürfen gar nicht mehr fragen, Privatpersonen müssen „Begründungen” liefern. Während die Bürger von einem misstrauischen, informationshungrigen Staat immer gläserner gemacht werden, will Schwarzrot ihnen massiv erschweren, die Informationen zu bekommen, die sie für eine wirksame Kontrolle des Regierungshandelns brauchen. Laut Koalitionsbeschluss sollen die Auskunftsrechte über das Regierungshandeln aus dem Informationsfreiheitsgesetz auf ein Minimum reduziert werden. Das wird hinter wohlklingenden Floskeln verborgen. Im Koalitionsbeschluss „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, der am 2. Juli veröffentlicht wurde, heißt es in orwellscher Umdeutung der Begriffe: „Wir werden das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf den Zugang zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit dem BfDI weiterentwickeln und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir werden das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen. Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können. Dabei prüfen wir, ob wir den Kreis der betreffenden Personen auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger beschränken.” Bemerkenswert ist, dass den schwarzroten Formulierungskünstlern zur Streichung des Auskunftsrechts für in Deutschland lebende Ausländer und im Ausland lebende Deutsche keine orwellsche Begriffsumkehr eingefallen ist. Vielleicht hielt man es nicht für nötig, weil das die am wenigsten anrüchige Änderung sein dürfte. Norbert Häring
Koalitionsbeschluss in Sachen Informationsfreiheit
Wenn Orwell die Feder führt



