Ärztetag + Selbstbestimmungsgesetz
Der Ärztetag kritisiert das „Selbstbestimmungsgesetz“ scharf und auch der Innenausschuss des Bundestages fordert Nachbesserung. Die absehbaren Folgen für Frauen und Kinder sind gravierend. Der Bundesrat hat dennoch zugestimmt. Und man fragt sich: Was muss eigentlich noch alles passieren, bevor die Ampel-Parteien ihr desaströses „Selbstbestimmungsgesetz“ kassieren? Nach zahllosen Protesten von TherapeutInnen, MedizinerInnen, Eltern, Feministinnen und Betroffenen selbst gegen das Gesetz, hat nun auch noch der Deutsche Ärztetag eindringlich gewarnt. „Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 fordert den Bundestag zu einer Änderung des Selbstbestimmungsgesetzes auf“, heißt es in dem Beschluss. Es dürfe „unter Achtzehnjährigen nicht gestattet werden, ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung Angaben zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister vornehmen zu lassen.“
Tatsächlich sollen laut dem Gesetz ab 1. November 2024 nicht nur Erwachsene, sondern auch schon Kinder und Jugendliche ohne jede Voraussetzung ihren Geschlechtseintrag ändern können. Eltern können also aberwitzigerweise ihre achtjährige Tochter ohne jede medizinische Konsultation oder auch nur Beratung zum „Sohn“ erklären. Ab 14 können Jugendliche selbst ihren Geschlechtseintrag ändern. Zwar müssen die Eltern ihr Einverständnis geben, tun sie dies nicht, kann aber „ein Familiengericht die Zustimmung ersetzen“. Auch hier gibt es keinerlei Pflicht, den „Transitionswunsch“ des oder der Jugendlichen psychologisch oder medizinisch abklären zu lassen.
Der Deutsche Ärztetag hat nun der Ampel erklärt, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: „Aus medizinischer, sexualwissenschaftlicher wie auch aus biologischer Perspektive ist das Geschlecht eines Menschen eine am Körper feststellbare und in den allermeisten Fällen eindeutig zu bestimmende, keineswegs frei verfügbare, sondern unveränderbare Realität.“ Deshalb fehle dem Gesetz die Differenzierung zwischen der „Selbstkategorisierung einer Person und ihrem faktisch gegebenen körperlich-biologischen Geschlecht“.
Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockern wird zum Regelfall
Der Ärztetag spricht von „einer Form experimenteller Medizin an Kindern“ und erklärt: „Es handelt sich um irreversible Eingriffe in den menschlichen Körper bei physiologisch gesunden Minderjährigen, die hierfür bei fehlender Evidenz kein informiertes Einverständnis geben können.“
Absehbare Folgen für Frauen sind gravierend
Trotz alledem wurde das Gesetz, das die seelische und körperliche Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schwer gefährdet, am 17. Mai von Bundesrat verabschiedet. Denn auch dort haben diejenigen die Mehrheit, die Politik eher ideologisch als faktenbasiert betreiben.
Da nütze es auch nichts, dass der Innenausschuss des Bundestages in einem Schreiben den Bundesrat auf die Sicherheitslücken des Gesetzes für die Strafverfolgung hingewiesen hat. Denn natürlich ist es eine Steilvorlage für Straftäter, wenn sie ohne jede Voraussetzung ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen wechseln können. Das Bundeskriminalamt hatte darauf hingewiesen, doch eine entsprechende Passage, dass der Identitätswechsel den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden muss, war ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen worden.
THE HIGHWIRE
New studies are highlighting the potential serious permanent harms from using puberty blockers and cross sex hormones for those suffering from gender dysphoria. The push to put minors on a fast course to gender transition appears to be coming to an end as the public, legislative, and medical bodies are all reversing course.
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